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KSK 2021 33

Aufenthaltsbewilligung

Graubünden · 2021-06-25 · Deutsch GR
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Widerruf der Steigerung vom 04.06.2021 | Aufsicht Beschwerde (SchKG 17 Abs. 1)

Dispositiv
  1. Die Beschwerde wird als durch Rückzug erledigt am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
  2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 400.00 verbleiben beim Kanton Graubünden.
  3. Mitteilung an:
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Verfügung vom 25. Juni 2021 Referenz KSK 21 33 Instanz Schuldbetreibungs- und Konkurskammer als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Besetzung Cavegn, Vorsitzender Parteien A._____ Beschwerdeführer Gegenstand Widerruf der Steigerung vom 04.06.2021 Anfechtungsobj. Protokoll der Grundstücksteigerung Betreibungs- und Konkursamt der Region Surselva vom 03.05.2021 Mitteilung

29. Juni 2021

2 / 3 In Erwägung, – dass in der gegen A._____ geführten Betreibung Nr. B._____ des Betrei- bungs- und Konkursamts der Region Surselva (nachfolgend Betreibungsamt Surselva) auf Verwertung eines Grundpfandes am 7. April 2021 im Kantons- amtsblatt die betreibungsamtliche Grundstücksteigerung angezeigt wurde; – dass am 3. Mai 2021 A._____ die amtliche Grundstücksteigerung vom 4. Juni 2021 um 15.00 Uhr in Ilanz/Glion angezeigt und am 4. Mai 2021 das Lasten- verzeichnis mit den angemeldeten Grundpfandforderungen zugestellt wurde, – dass die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis vom 6. bis 17. Mai 2021 öffentlich aufgelegt wurden, – dass in den Steigerungsbedingungen festgehalten wurde, es erfolge nur ein Aufruf für alle Stockwerkeigentums-Einheiten, es könnten keine einzelnen Einheiten ersteigert werden, – dass mit Eingabe vom 28. Mai 2021 A._____ an das Kantonsgericht von Graubünden gelangte und den Widerruf der Steigerung vom 4. Juni 2021 be- antragte, – dass das Kantonsgericht die Eingabe als Aufsichtsbeschwerde in SchKG- Sachen entgegennahm, mit Verfügung vom 2. Juni 2021 der Beschwerde aber keine aufschiebende Wirkung zuerkannte, – dass am 10. Juni 2021 das Betreibungsamt Surselva dem Kantonsgericht mit- teilte, dass am 4. Juni 2021 um 15.00 Uhr die Steigerung stattgefunden habe und der Zuschlag sei an die C._____weg AG zum Preis von CHF 1'950'000.00 erfolgt, – dass A._____ mit Schreiben vom 22. Juni 2021 (Poststempel 23. Juni 20211) dem Kantonsgericht den Rückzug seiner Beschwerde mitteilte, – sodass die Beschwerde somit am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben wer- den kann, – dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens beim Kanton Graubünden ver- bleiben (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG),

3 / 3 wird verfügt: 1. Die Beschwerde wird als durch Rückzug erledigt am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 400.00 verbleiben beim Kanton Graubünden. 3. Mitteilung an: